Grundstücksentwässerung
Die Abwasserentsorgung beginnt auf jedem einzelnen Grundstück und führt über die öffentliche Kanalisation bis zur Kläranlage. Die privaten Leitungen und Kanäle sind ein wichtiger Bestandteil des gesamten Entwässerungssystems. Zur Verdeutlichung der Größenordnungen:
- Die öffentlichen Kanäle in Deutschland haben eine Länge von ca. 550.000 km.
- Die Gesamtlänge aller privaten Leitungen wird auf das zwei- bis dreifache der öffentlichen Kanäle geschätzt!
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In diesem Gesamtsystem aus privaten und öffentlichen Abwasserleitungen gibt es wechselseitige Einflüsse. So können beispielsweise Verstopfungen im öffentlichen Hauptkanal zu einem Rückstau in die privaten Anschlusskanälen führen. Umgekehrt sind aber aufwändige Sanierungsmaßnahmen am öffentlichen Kanal häufig wirkungslos, wenn die Anschlussleitungen nicht dicht sind.
Die Kommunen haben die gesetzliche Pflicht, ihre Bürger in Entwässerungsfragen zu beraten. Die Grundstücksentwässerungsleitungen liegen im Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers! Die Grundstückseigentümer sollen mit diesen Aufgaben nicht allein gelassen werden.
Aus diesem aktuellen Anlass stellt das Kommunale Netzwerk Abwasser – KomNetAbwasser, eine Initiative von NRW-Städten in Zusammenarbeit mit der Stadt Ennigerloh, diese Internetseite mit neutralen und unabhängigen Informationen für Hauseigentümer zur Verfügung.
Abwasserableitung
Wo fällt auf dem Grundstück Abwasser an?
Abwasser setzt sich aus Schmutzwasser und Regenwasser zusammen, welches in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird.
Schmutzwasser fällt bei allen an das Entwässerungssystem angeschlossenen Entwässerungsgegenständen in Küche, Bad oder Waschküche und in industriellen und gewerblichen Betrieben an.
Kann das Regenwasser von Dachflächen und befestigten Flächen nicht versickern oder z.B. zur Gartenbewässerung genutzt werden, so wird es gesammelt und ebenfalls in den Kanal abgeleitet. Dieses Regenwasser gilt dann auch als Abwasser.
Was versteht man unter Grundstücksentwässerung?
Der Begriff Grundstücksentwässerung beinhaltet das gesamte System zur Ableitung des Schmutz- und Regenwassers auf dem Grundstück hin zum öffentlichen Kanal oder auch zu einer Kleinkläranlage oder Versickerungsanlage.
Dazu gehören Leitungen, Kanäle und Regenrinnen, aber auch Schächte und Revisionsöffnungen sowohl außerhalb des Gebäudes als auch unterhalb der Fundamente und Bodenplatte des Gebäudes.
Auch Zuleitungen zu einer Kleinkläranlage sowie zu einer abflusslosen Sammelgrube gehören dazu.
Was sind Grundleitungen und Anschlusskanäle?
Grundleitungen sind die Leitungen des privaten Netzes unter dem Gebäude oder im Erdreich, welche das anfallende Abwasser dem Anschlusskanal zuführen.
Der Anschlusskanal ist der Teil des privaten Netzes vom Revisionsschacht oder – falls dieser nicht vorhanden ist – von der Grundstücksgrenze bis zum Straßenkanal.
Grundleitungen und Anschlusskanäle sind in der Regel aus den Materialien Steinzeug oder PVC, seltener auch aus Gusseisen mit einem Durchmesser von 80 bis 150 mm.
Zu Wartungs- und Kontrollzwecken sind innerhalb des Gebäudes Revisionsöffnungen sinnvoll. Auf dem Grundstück sollte ein Kontrollschacht als Zugang zur Abwasserleitung gebaut sein. Fehlt er, können die Kommunen den Bau eines Kontrollschachtes per Satzung von dem Grundstückseigentümer verlangen.
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Rückstausicherung
Wie entsteht Rückstau?
Die wesentlichen Ursachen für den Rückstau sind extreme Niederschläge mit überlasteten Kanälen oder auch Verstopfungen in Kanälen oder Abwasserleitungen. Durch nicht rückstaugesicherte Bodeneinläufe unterhalb der Rückstauebene können dann Grundstücke, Garagen und Keller überflutet werden.
Rückstau in Abwasserkanälen ist planmäßig vorgesehen.
Öffentliche Kanalnetze können aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht darauf ausgelegt werden, jeden Extremregen sofort abzuleiten. Daher kann es im Extremfall zum kurzfristigen Rückstau von Abwasser in die Anschlusskanäle kommen.
Rückstau kann jeden Tag auftreten, nicht nur bei Regenwetter!
Unabhängig vom Wetter kann Rückstau aber auch entstehen, wenn der Abfluss im öffentlichen Kanal oder in der privaten Leitung durch Verstopfung gestört ist.
Schutz bei Gefährdung durch Rückstau und Kellerüberflutung:
- Einbau von Abwasserhebeanlagen oder Rückstauverschlüssen
- Regelmäßige Wartung der Anlagen zur Rückstausicherung
Welche Folgen hat ein Rückstau?
Bei fehlender Rückstausicherung kann das Abwasser aus dem Kanal in das Gebäude eindringen und zu großen Schäden und Beeinträchtigungen führen. Aus allen Öffnungen die unterhalb der Rückstauebene liegen, wie Bodenabläufe, Waschbecken, Toiletten, Duschen, Waschmaschinenanschlüsse sowie Reinigungsklappen, kann sich das Abwasser in Kellerräumen oder Souterrainwohnungen verteilen.
Neben der Verschmutzung können auch Schäden an Einrichtung und Gebäude die Folge sein. Nicht zu vergessen sind Gesundheitsrisiken durch Abwasserkeime. Durch elektrische Kontakte in Heizungsanlagen oder tiefliegenden Steckdosen kann darüber hinaus das Wasser unter Strom gesetzt werden.
Schützen Sie Ihr Haus gegen Rückstau!
Ein Beispiel aus der Praxis finden Sie hier.
Wie kann man das Gebäude gegen Rückstau sichern?
Um einen Rückstau zu vermeiden, gibt es verschiedene technische Möglichkeiten. Ein Fachmann für Entwässerungstechnik kann angepasste und wirksame Möglichkeiten finden.
- Eine sichere aber aufwendige Möglichkeit ist der Einbau einer Abwasserhebeanlage.
- In einfachen Fällen kann ein Rückstauverschluss bereits helfen.
- Manchmal bietet sich die Möglichkeit, dass rückstaugefährdete aber ungenutzte Entwässerungsgegenstände einfach durch einen Fachmann für Entwässerungstechnik verschlossen werden.
Jeder Hausbesitzer ist für den Schutz seines Gebäudes gegen Rückstau selbst verantwortlich! Geregelt ist dies nach der Entwässerungssatzung Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Welche Rückstausicherung ist die Richtige?
Die Auswahl und der ordnungsgemäße Einbau der Rückstausicherung sollten von einem Fachmann für Entwässerungstechnik - Architekt oder Sanitärinstallateur - abhängig von den örtlichen Gegebenheiten erfolgen.
Welche Art der Rückstausicherung sich im Einzelfall am besten eignet und wo sie aus entwässerungstechnischen Gründen einzubauen ist, hängt im Wesentlichen von der Höhenlage der Entwässerungsgegenstände im Keller ab und ob es sich um fäkalienhaltiges oder fäkalienfreies Abwasser handelt. Außerdem ist zu berücksichtigen, wie die gefährdeten Räume genutzt werden.
Eingebaut werden i.d.R. Hebeanlagen oder Rückstauverschlüsse. Wenn ein Rückstauverschluss eingebaut wird, kann während der Einstauzeit kein Abwasser in den Kanal eingeleitet werden, das heißt, dass die daran angeschlossenen Entwässerungsgegenstände z.B. die Toilette nicht genutzt werden können. Beim Einbau einer Hebeanlage ist die Entsorgung auch während des Kanaleinstaus möglich, so dass die Toilettennutzung immer möglich ist.
Rückstauverschluss:
Rückstauverschlüsse sind verhältnismäßig leicht in ein bestehendes System einzubauen. Sie sind relativ klein und preisgünstiger als Abwasserhebeanlagen.
Abwasserhebeanlage:
Anschaffungs- und Betriebskosten von Abwasserhebeanlagen liegen höher als bei Rückstauverschlüssen. Außerdem ist ein entsprechender Platzbedarf für den Einbau zu berücksichtigen.
Mit einer Abwasserhebeanlage ist eine höhere Rückstauebene gegeben und es kann auch während eines Kanaleinstaus Abwasser abgeleitet werden.
Wer haftet für die Folgen des Rückstaus?
Jeder Hausbesitzer ist selber dafür verantwortlich, dass sein Keller nicht überflutet wird!
Es besteht die Möglichkeit, sich mit einer so genannten Elementarversicherung, die zusätzlich zur Hausrat- und Gebäudeversicherung abgeschlossen werden muss, gegen Schäden durch Rückstau zu versichern.
Der Rückstau in die privaten Leitungen hat seine Ursache meistens im öffentlichen Kanal. Deshalb fordern die Städte und Gemeinden in ihren Entwässerungssatzungen, dass Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene gegen Rückstau zu sichern sind. Damit ist eine Haftung der Städte und Gemeinden in der Regel ausgeschlossen.
Die Rückstausicherung muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und ordnungsgemäß eingebaut und betrieben werden. Sonst erlischt auch ein Versicherungsschutz wegen Selbstverschuldung und Entschädigungsforderungen werden möglicherweise abgelehnt.
Praktische Tipps
- Der beste Schutz gegen eindringendes Wasser ist ein Verzicht auf Entwässerungseinrichtungen in rückstaugefährdeten Untergeschossen.
- Informieren Sie sich bei einem Fachmann für Grundstücksentwässerung über die Notwendigkeit und Auswahl einer Rückstausicherung für Ihre Grundstücksentwässerung!
- Bodenabläufe, wie z.B. in Waschküchen und an Kellerniedergängen, sind durch Rückstaudoppelverschlüsse zu sichern.
- Auch Abläufe außerhalb des Hauses (Kellerabgang und Hofeinlauf) sind rückstaugefährdet!
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Nie Schmutzwasser oder Regenwasser (Regenwasserleitungen und Kellertreppenentwässerungen), das oberhalb der Rückstauebene anfällt, über die Rückstausicherung führen, sonst wird der Keller bei verschlossener Rückstausicherung unter Wasser gesetzt.
- Die Rückstausicherung nach Möglichkeit nicht unmittelbar vor den Entwässerungsgegenständen, sondern so weit wie möglich zum Kanal hin anbringen (unbedingt Pkt. 5 beachten!).
- Bei Ausrüstung eines Hausanschlussschachtes mit Rückstausicherung wird das Rückstauwasser schon außerhalb des Gebäudes zurückgehalten (unbedingt Pkt. 5 beachten!).
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Rückstausicherung regelmäßig durch einen Fachbetrieb gewartet wird.
- Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz im Hinblick auf die Haftung bei Schäden durch einen Abwasser-Rückstau.
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Drainagen
Darf die Hausdrainage an die Kanalisation angeschlossen werden?
Das in den Drainagen gesammelte und abgeleitete Wasser muss entweder in ein angrenzendes Gewässer, ein Versickerungssystem oder die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden.
Aber Achtung: Generell gilt, dass Drainagewasser nicht in die Kanalisation eingeleitet werden darf!
Wie sind Gebäude gegen Grund- und Schichtenwasser zu schützen?
Die Wahl der Schutzmaßnahmen hängt ganz wesentlich von der Bodenart und dem zu erwartenden Wasseranfall (Grundwasser, Bodenfeuchtigkeit und Sickerwasser) ab und ist im Einzelfall festzulegen.
Bei den Maßnahmen zum Schutz eines Gebäudes gegen Grund- und Schichtenwasser ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Neubau oder ein bestehendes Gebäude handelt.
Grundsätzlich sind alle Maßnahmen, die für den Neubau geeignet sind, auch bei bestehenden Gebäuden einsetzbar, aber häufig mit einem erheblich höheren Aufwand.
Ganz wesentlich bei der Festlegung der Abdichtungs- und Schutzmaßnahmen ist, ob stauendes oder nichtstauendes Wasser zu erwarten ist.
Ist der Keller nicht staunässegefährdet, so werden die Wände durch horizontale und vertikale Abdichtungen auf Bitumen- oder Kunststoffbasis geschützt. Zusätzlich kann eine Drainage angeordnet werden, um zu verhindern, dass sich Wasser vor der Kelleraußenwand aufstaut.
Liegt der Keller im Grundwasser oder im Bereich aufgestauten Sickerwassers, so kann die Abdichtung durch den Bau einer „schwarzen“ oder einer „weißen“ Wanne erfolgen. Bei der „schwarzen“ Wanne werden alle mit dem Erdreich in Verbindung stehenden Bauteile mit Abdichtungen auf Bitumenbasis versehen.
Bei der Variante der „weißen“ Wanne wird der Keller aus einem Spezial-Beton gebaut, der einen hohen Wassereindringwiderstand hat. Das nachträgliche Abdichten ist in diesem Fall sehr schwierig und aufwändig.
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Regenwasserwirtschaft
Wohin mit dem Regenwasser?
In unbebauten Gebieten existiert ein natürlicher Wasserkreislauf. Der anfallende Niederschlag versickert, verdunstet oder läuft auf der Oberfläche ab.
Für das anfallende Niederschlagswasser von befestigten Flächen besteht im Stadtgebiet Ennigerloh grundsätzlich Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Kanalisation. Der Anschluss- und Benutzungszwang besteht aus folgenden Gründen:
- Die Funktionstüchtigkeit des für die Aufnahme des Niederschlagswassers bemessenen Kanalnetzes würde durch Abkopplung von Flächen beeinträchtigt. Ein zu geringer Durchfluss im Verhältnis zum Rohrdurchmesser führt zu Ablagerungen. Hierdurch wird der Unterhaltungsaufwand für notwendige Spülungen des Netzes erhöht.
- Gebührengerechtigkeit für alle Anschlussnehmer (Abkopplungen führen zur Gebührenerhöhung, da der bestehende Aufwand auf geringere Flächen aufgeteilt werden müsste, und der Unterhaltungsaufwand (s.o.) sich erhöht.
- Die in Ennigerloh anstehenden Böden sind überwiegend wasserundurchlässig und verhindern eine Versickerung von Niederschlagswasser im oberflächennahen Bereich von Rigolen und Mulden. Eine gemeinwohlverträgliche Versickerung ist daher nicht möglich, bzw. nur für kleine untergeordnete Flächen wie Terrassen oder Gehwege in angrenzende Rasenflächen möglich.
Gleichwohl sollten Flächen nur soweit wie nötig versiegelt werden.
Dies kann durch Minimierung versiegelter Flächen bei Neu- oder Änderungsplanungen erreicht werden.
Oberflächiger Regenwasserabfluss kann schon bei der Neuplanung teilweise vermieden werden, indem nur da, wo es wirklich notwendig erscheint, Flächen komplett bzw. voll versiegelt werden.
Als Alternative können teilversiegelte Oberflächenbefestigungen mit geeignetem Unterbau gewählt werden. Je nach Nutzung und erforderlicher Wasserdurchlässigkeit sind hier zu empfehlen:
- Schotterrasen
- Porenpflaster
- Rasengittersteine/ Rasenfugenpflaster
Auch für teilversiegelte Flächen besteht Anschluss- und Benutzungszwang.
Bei Teilversiegelung wird bei der Gebührenerhebung ein Abschlag gewährt.
Regenwassernutzung
Soll das Regenwasser genutzt werden, so ist auf den Verwendungszweck zu achten. Aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen kann das Regenwasser nicht in allen Bereichen das Trinkwasser ersetzen. Mögliche Einsatzbereiche sind die Gartenbewässerung, das Wäschewaschen und die Toilettenspülung. Je nach Nutzungsart ist zur Sicherheit eine zusätzliche Trinkwassernachspeisung erforderlich.
Bei der Regenwassernutzung für den Garten sind einfache Anlagen sinnvoll: je nach Gartengröße Regentonnen oder unterirdische Behälter. Der Überlauf wird an die Kanalisation angeschlossen.
Insbesondere beim Neubau sollte man überlegen, ob das Regenwasser nicht auch im Haushalt Verwendung finden kann. Es wird in einem Tank, der innerhalb oder außerhalb des Gebäudes angeordnet werden kann, gesammelt und über eine Pumpe den entsprechenden Verbrauchern (Toiletten, Waschmaschine) zugeführt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Anlage einen Überlauf in den Kanal hat (für den Fall, dass mehr Regenwasser anfällt als verbraucht wird), als auch eine Trinkwasserzuspeisung (für den Fall, dass die Regenwassermengen nicht ausreichen).
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