Bauherreninfo

Neuanschluss


Genehmigung des Neuanschlusses

Was ist bei der Genehmigung zu berücksichtigen?

In vielen Kommunen gilt die Regelung, dass jeder Grundstückseigentümer das gesamte auf dem Grundstück anfallende Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) mit einer eigenen unterirdischen Anschlussleitung in die öffentliche Abwasseranlage einleiten muss. Die Errichtung eines Kontrollschachtes auf dem Grundstück wird gefordert.

Welche Unterlagen sind einzureichen?

Im Antragsformular (erhältlich bei der Stadt Ennigerloh) auf Erteilung einer Anschluss- und Betriebsgenehmigung für Hausanschlussleitungen werden folgende Angaben abgefragt:

  • Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück, Anschrift)
  • Baubeschreibung des Bauvorhabens (Ein- oder Mehrfamilienhaus, Gewerbe etc.) und der geplanten Abwasseranlagen inklusive Materialangaben
  • Angaben zum erwarteten Abwasser (Menge, Beschaffenheit, ggf. Inhaltsstoffe)
  • Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung bei Dachflächen und befestigten Bodenflächen

 

Mit dem Antrag sind i.d.R. folgende Unterlagen einzureichen:

  • Lageplan des Grundstücks inklusive der Angaben zu Gebäuden, Kanälen und vorhandenen bzw. geplanten Abwasseranlagen (im Maßstab 1:500)
  • Entwässerungspläne mit Regen- und Schmutzwasserleitungen (im Maßstab 1:100)
  • Längsschnitt bzw. Höhenangaben

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Bauausführung

Was ist bei der Bauausführung zu beachten?

Beispiel für abgehängte, gut zugängliche Abwasserleitungen

Fehler in Ihrer Grundstücksentwässerung können Rückstau ins Gebäude und Überflutung zur Folge haben und hohe Schäden an Gebäuden und Hausrat anrichten. Das kostet viel Zeit und Geld!

 

Bei Planung und Bau Ihrer Entwässerung sollten Bauherren daher insbesondere folgende Aspekte beachten:

  • Mindestnennweite der Rohre 100 mm, Anschlussleitung an den öffentlichen Kanal 150 mm, Mindestgefälle 2 %,
  • Niederschlagswasser ist in den öffentlichen Kanal einzuleiten. Es besteht Anschlusszwang an das bestehende Netz.
  • Schmutz- und Niederschlagswasser sind auch bei Mischsystemen auf dem Grundstück bis zur Zusammenführung vor dem Übergabeschacht getrennt abzuleiten.
  • Sicherung gegen Rückstau versehen,
  • Wartungsfreundliche Leitungsführung, d.h. Kontrollschacht, Revisionsöffnungen, keine Leitungen unter der Bodenplatte,
  • Anschluss von Drainagen an das öffentliche Kanalnetz sind grundsätzlich nicht zulässig.

Was ist bei der Bauabnahme zu berücksichtigen?

Es liegt im Interesse des Bauherrn, dass die ordnungsgemäße Verlegung der Entwässerungsleitungen nach Fertigstellung überprüft wird, auch mit Blick auf die Gewährleistung durch den ausführenden Betrieb. Nach geltendem Recht (Landeswassergesetz NRW)  und Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) müssen die Dichtheit sowie Zustand und Funktion durch einen anerkannten Sachkundigen festgestellt werden. Die Prüfung sollte i.d.R. im Auftragsumfang der Leitungsverlegung enthalten sein.

 


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Kosten

Was kostet ein Neuanschluss?

Die Kosten für einen Neuanschluss können sich im Allgemeinen zusammensetzen aus:

  • einem einmaligen Kanalanschlussbeitrag

 

Der Kanalanschlussbeitrag wird von den meisten Kommunen zur Refinanzierung der Investitionsaufwendungen für die Abwasserentsorgungsanlagen erhoben. Die Berechnungsgrundlagen für diesen Beitrag sind in der Gebührensatzung festgelegt.

 

In Ansatz gebracht werden hier meistens: Grundstücksgröße, Art der Nutzung, Geschosszahl, Art des Anschlusses, z.B. Schmutzwasser oder Vollanschluss incl. Regenwasser.


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